Verfahren und Termine
In verantwortbaren Schritten zum neuen Stadtbaustein


Grundlagen für die Entwicklung
Studienauftrag, Mitwirkung, Richtplan
Nach vorangegangenem Workshopverfahren wurden die städtebaulichen Chancen und Qualitäten des Gebiets Bahnhof Nord 2015 mit einem ersten Studienauftrag nach SIA 143 analysiert. Daraus entstand der Richtplan ESP Bahnhof Langenthal. Er formuliert Entwicklungsstrategien für die Belange des öffentlichen Verkehrs, definiert ein gültiges und für das Bahnhofgebiet charakteristisches Raster des öffentlichen Aussenraumes und enthält Bebauungsspielregeln für die dazwischen liegenden Baubereiche. Erkenntnisse aus einem formellen öffentlichen Mitwirkungsverfahren im Jahr 2018 sind in den revidierten Richtplan eingeflossen.
Ein städtebauliches Gesamtkonzept
Studienauftrag
Mit dem Anspruch, für das ehemalige Geiser Areal das beste städtebauliche Gesamtkonzept zu entwickeln, wurde ein Studienauftrag nach SIA 143 durchgeführt, zu dem sechs Teams eingeladen waren.
Das Projekt der Berner Aebi & Vincent Architekten SIA AG und extrã Landschaftsarchitekten AG wurde zur Weiterbearbeitung und zur Abstimmung auf das Infrastrukturprojekt (SBB, Stadt Langenthal) gewählt. Darauf basierend wurden die städtebaulichen und freiraumplanerischen Leitlinien erarbeitet, welche nun als Grundlage für die vorliegenden Überbauungsordnungen des ehemaligen Geiser Areals dienen.
Ein Beurteilungsgremium, bestehend aus unabhängigen Fach- und Sachpreisrichtern, Vertretern der Stadt Langenthal und Mobimo, beurteilten die sechs eingereichten Arbeiten. Auftraggeberin des Studienauftrags und die operative Leitung und Durchführung des Verfahrens erfolgte durch Mobimo. Das Programm des Studienauftrags wurde in Zusammenarbeit mit der Stadt Langenthal (Planungsbehörde, Grundeigentümerin), SBB (Grundeigentümerin), Geiser (Grundeigentümerin) und Mobimo (Investorin, Projektentwicklerin, Grundeigentümerin) erarbeitet und vom Gemeinderat der Stadt Langenthal genehmigt.
Aufgabenstellung
Die Aufgabe der Architekten bestand darin, die bestehenden und die projektierten Projekte (Infrastrukturprojekt) sowie die Einfamilienhäuser im Norden in die Gesamtbetrachtung zu integrieren und zu einem städtebaulichen und freiraumplanerischen Gesamtkonzept weiterzuentwickeln.
Die Aufgabe des Studienauftrags war es, ein qualitativ hochwertiges Stadtquartier zu schaffen, das möglichst flexibel auf künftige Nutzungsänderungen reagieren kann. Mit dem Stadtteil soll ein neues Stück Langenthal entwickelt werden, welches optimal auf das Infrastrukturprojekt am Bahnhof Langenthal abgestimmt ist. Dieser zweite neue Stadtbaustein soll mit klarem Fokus auf Suffizienz und Nachhaltigkeit entwickelt und gestaltet werden.
Ergebnis
Die Entscheidung zugunsten des Projekts der Berner Aebi Vincent Architekten SIA AG und extrã Landschaftsarchitekten AG fiel einstimmig. Mobimo beauftragte das Siegerteam mit der Weiterbearbeitung und zur Abstimmung auf das öffentliche Infrastrukturprojekt.
Somit dient das Siegerprojekt als Grundlage für die nun vorliegende Überbauungsordnung (ÜO) des ehemaligen Geiser Areals. Nach der Rechtskraft der Überbauungsordnung wird Mobimo die Grundstücke von Geiser, SBB und der Stadt Langenthal entwickeln. Parallel dazu werden die Stadt Langenthal und die SBB das bereits vorliegende Infrastrukturprojekt entwickeln und realisieren.
Definition gewünschter Qualitäten
Städtebauliche Leitlinien
Das Siegerprojekt wurde in einem Überarbeitungsproprozess noch weiter überprüft und verfeinert. Darauf aufbauend wurden die städtebaulichen und freiraumplanerischen Leitlinien als Grundlage für die ÜO erarbeitet.
Sie dienen der Definition der Grundsätze und Prinzipien für die Entwicklung, der Festsetzung der städtebaulichen Konzeption, des architektonischen Ausdrucks, der Grundzüge der Umgebungsgestaltung und der Erschliessung, der Nutzungszonierungen (publikumswirksame Orte, private/öffentliche Räume u.a.) sowie als Beurteilungsgrundlage und Qualitätsmassstab im weiterführenden Prozess.
Das Leitliniendokument soll als Planungsinstrument verstanden werden. Für die Behörden und Entwickler ist es jedoch handlungsanweisend, um die gesetzten Ziele zu erreichen.
Es bildet somit die Grundlage für die Sicherung der städtebaulichen und freiraumplanerischen Qualitäten sowie für die Sicherstellung einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Entwicklung der Lebensräume.
Inhalte und Nutzungen
Anforderungen seitens Interessengruppen
In Langenthal, für Langenthal: unter Einbezug lokaler Interessengruppen – Standortförderung, Detailhandel und Gewerbe, Kinder, Jugend und Alter, Bildung, Kultur und Wohnen – wurden Anfang 2021 mögliche Inhalte und Nutzungen, welche der Quartierbaustein zukünftig für die Bevölkerung leisten soll, erarbeitet.
Seitens Interessengruppen scheint zentral, dass Langenthal Mitte mit ihren Angeboten in den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen und Aufenthalt die Stadt Langenthal sinnvoll ergänzt. Es soll ein Ort sein, der Langenthal als gelungenes Beispiel für die Arealentwicklung positioniert.
Festsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen
Überbauungsordnung
Die vorliegenden Überbauungsordnungen ÜO Nr. 51 «ESP Bahnhof, Teilbereich 5, (Langenthal Mitte), Bereich West» und Nr. 52 «ESP Bahnhof, Teilbereich 5 (Langenthal Mitte), Bereich Ost» schaffen die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umstrukturierung des Areals und stellen eine hohe Qualität der Bau- und Aussenraumgestaltung sowie eine haushälterische Nutzung des Bodens sicher.
Die ÜO wird im Sommer 2021 in das Genehmigungsverfahren eingegeben und folgt den ordentlichen politischen Prozessabläufen.
Projektierung und Bewilligung
Architektonische Entwicklung
Nach Rechtskraft der Überbauungsordnung wird Mobimo die Grundstücke von Geiser, SBB und der Stadt Langenthal erwerben und projektieren. Die Entwicklung der Architektur sowie die freiraumplanerische Gestaltung erfolgen ab diesem Zeitpunkt.